Schuleröffnungsfeier

Zur Begrüßungsfeier der Schulneulinge bitte die folgenden Hinweise des Ministeriums im Schreiben an die Schulen (8.7.2021) beachten: „Der Tag der Einschulung ist für die Kinder und ihre Eltern ein besonderer Tag, der unbeschwert verlaufen soll. Um dies sicherzustellen, gelten die jeweils aktuellen Maßgaben für Kulturveranstaltungen nach § 1 Absatz 6 der Corona-Betreuungsverordnung in Verbindung mit § 13 der Corona-Schutzverordnung. Dies bedeutet nach dem heutigen Stand konkret, dass die bekannten Hygienemaßnahmen weiterhin und auch bei den Einschulungsfeiern einzuhalten sind: das Tragen von Masken, die Einhaltung von Mindestabständen, die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmenden (durch Dokumentation ihrer Namen, Adressen, Telefonnummern oder E-Mailadressen) und die Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses aller teilnehmenden Personen. Um den Gesundheitsschutz für alle Beteiligten nach der Ferienzeit zum Schulstart der Erstklässlerinnen und Erstklässler zu gewährleisten, wird allen Eltern empfohlen, ihre Kinder unmittelbar vor dem ersten Schultag bei einem Testzentrum kostenlos mit einem Bürgertest testen zu lassen oder bei ihren Kindern einen Antigen-Selbsttest durchzuführen (höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung). Diese Empfehlung gilt auch für alle anderen an der Einschulungsfeier teilnehmenden Personen (Eltern, sonstige Begleitpersonen) mit Ausnahme derer, mit einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung.“ (…) “ Testungen mit dem Lolli-Test Anders als die übrigen Kinder, die bereits am 1. Schultag mit dem LolliTest getestet werden (PCR-Pooltestung), werden die Schulneulinge erst in der ersten vollständigen Schulwoche in den Testrhythmus der Schule eingebunden.“ (Quelle: Schreiben des Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen an alle Schulen, 8.7.2021)

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