Bitte beachten Sie als Eltern die nachfolgende neue Regelung des Ministeriums und geben Sie, falls Sie in diese Berufsgruppen im Bereich der kritischen Infrastruktur gehören und die Kriterien, die vorgegeben sind, erfüllen, in der Schule Bescheid, telefonisch zu den Sekretariatszeiten oder über die Schulwebmail. Zur machbaren Planung ist eine zügige Meldung hilfreich. Ihnen und ihren Kindern das Allerbeste! Bleiben Sie gesund! Herzliche Grüße vom Team der KGS Bildchen.
„Änderungen und Ergänzungen ab 23. März 2020
Aufgrund der weiterhin steigenden Infektionszahlen ist das ärztliche Personal, sind Pflegekräfte und Rettungsdienste besonders belastet. Aus diesem Grund gilt für Eltern oder Erziehungsberechtigte oder Alleinerziehende, die in Berufen im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind, eine wichtige Erleichterung: Sie können Ihr Kind, unabhängig von der beruflichen Situation des Partners oder anderen Elternteils in die Notbetreuung geben, sofern eine Betreuung durch diese nicht gewährleistet ist. Bitte gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber verantwortungsvoll damit um und bedenken immer, dass es sich um eine Notbetreuung handelt. Nehmen Sie diese bitte nur in Anspruch, wenn andere Lösungen ausgeschlossen sind. So tragen alle dazu bei, die sozialen Kontakte möglichst zu reduzieren. Zudem ist es ab sofort unerheblich, ob Ihr Kind im normalen Schulbetrieb einen Platz im Ganztag hätte oder nicht: für die Kinder von Krankenpflegern, Ärztinnen und all jenen, die zurzeit so dringend gebraucht werden, ist damit in jedem Fall eine Betreuung bis in den Nachmittag gewährleistet. Zudem steht ab dem 23. März 2020 die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.“ (Quelle: aus dem Bildungsportal NRW/Schulministerium)
Bitte bei Bedarf ausdrucken, vom Arbeitgeber und Ihnen ausfüllen, unterschreiben lassen und selbst unterschreiben. Dann per Mai an kgs.bildchen@yahoo.de oder in der Schule persönlich abgeben. Erst nach Prüfung und Genehmigung durch die Schulleitung darf die Notbetreuung beginnen.